Update Corona Verordnung Stand 23.11.2021
Neue Corona–Regeln: 2G im Freizeitbereich
Die neue 2G–Regelung gilt zum Beispiel für Besuche von Museen,
Ausstellungen, Konzerte, Theater, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks,
Schwimmbädern und Wellness–Einrichtungen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den
verbindlichen Schultestungen weiterhin als getestete Personen. Unter–
16–Jährige sind von 2G– und 2G–plus–Regelungen ausgenommen. Der Vorstand