Aktuelle Regelung zu Corona gültig ab 13.01.2022
Für den Vereinsbetrieb gelten ab dem 13. Januar 2022 die in der Übersicht befindlichen Angaben.
Ausnahme:
Eine Begleitung als Umziehhilfe ist nicht erlaubt.
Kinder, die das Schwimmangebot wahrnehmen, müssen sich selbstständig an– und
ausziehen können. So steht es in den Anmeldebedingungen.
Der Vorstand
12.01.2022
Link zur Aktuellen Corona Schutz Verordnung des Landes NRW gültig ab 13.1.22
Obige Tabelle zum Download: